Sie möchten eine Stelle geeigneten Kandidatinnen oder Kandidaten empfehlen und den Jobfinderlohn vom Unternehmen bekommen? Oder Sie möchten selbst einen Jobfinderlohn ausschreiben und Talente für Ihr Unternehmen finden?

Leserinnen und Leser

Wer eine passende Anzeige weiterempfiehlt und zur erfolgreichen Vermittlung beiträgt, kann sich über einen Jobfinderlohn freuen. Teilen, weitersagen, profitieren.

1. Sie lesen aufmerksam die Jobfinderlohn-Stellenanzeigen in der Tageszeitung der VRM oder auf vrm-jobs.de.

2. Falls Sie für eine der ausgeschriebenen Stellen potentielle Kandidatinnen oder Kandidaten in Ihrem Umfeld kennen, reichen Sie die Stellenanzeige weiter.

3. Wird in der Bewerbung auf Sie als Vermittlerin oder Vermittler verwiesen und kommt ein Arbeitsverhältnis über die Probezeit hinaus zustande, erhalten Sie vom ausschreibenden Unternehmen den vereinbarten Jobfinderlohn.

Für Unternehmen

Um Talente und Fachkräfte zu finden können Sie eine Stellenanzeige aufgeben und dazu einen Jobfinderlohn ausschreiben um das Angebot noch attraktiver zu gestalten.

1. Sie buchen unsere Jobfinderlohn-Stellenanzeige. Jetzt Verkaufsunterlagen herunterladen:

Zum Datenblatt

2. Unsere Leserinnen und Leser empfehlen die ausgeschriebene Stelle in ihrem Bekanntenkreis an potentielle Kandidatinnen und Kandidaten weiter.

3. Kommt ein Anstellungsverhältnis über die Probezeit hinaus zustande, zahlen Sie der vermittelnden Person den vereinbarten Jobfinderlohn.

Wichtig

Die VRM ist nur der Herausgeber der Stellenanzeigen und nimmt keine vermittelnde Funktion wahr. Die
Abwicklung und Auszahlung des Jobfinderlohnes findet ausschließlich zwischen dem ausschreibenden
Unternehmen und dem vermittelnden Leser statt. Die Auszahlung des Jobfinderlohnes erfolgt nur, wenn der
potentielle Kandidat die Probezeit von 6 Monaten übersteht.